KAH: Wenzel Jacobs Kündigung...
war rechtens. Das entschied das Bonner Landgericht heute. Als Geschäftsführer einer GmbH war er entgegen seiner Meinung durchaus kündbar. Jacob kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Mehr dazu in der Aachener Zeitung und vor allem im Kölner Stadt-Anzeiger.
Mehr dazu in der Aachener Zeitung und vor allem im Kölner Stadt-Anzeiger.
Joern Borchert - 2008-01-17 20:16 + 281




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